Die Brisanz ist vielleicht etwas in Vergessenheit geraten. Es kann besonders schwierig sein, im Internet die die Rechtsordnung zu realisieren.
Ein typischer Fall:
Einer britischen Zeitschrift war untersagt worden, über die Affäre eines Fußballers zu berichten. Eine Besonderheit dabei: Auch über die Existenz der Verfügung durfte nicht berichtet werden (sog. „Super Injunction“). Dieses Verbot wurde jedoch durch Nutzer von Twitter - mit Sitz des Unternehmens in den USA - kurzerhand umgangen: Die Nutzer hatten über den Fall unter namentlicher Nennung berichtet. Hierüber wiederum berichtete eine schottische Zeitschrift – die britisches Recht wiederum nicht für anwendbar hielt. Während also für Britannien ein ganz besonders umfassendes Verbot galt, konnte sich jeder andere im Internet über Twitter weltweit über den Vorfall informieren.