Wie man als Verteidiger die Befragung zu lange oder zu tiefgreifend fortführt und zu spät beendet: „Herr Zeuge, haben Sie gesehen, wie der Angeklagte dem Opfer das Ohr abgebissen hat?” - „Nein!” - „Was haben Sie denn dann gesehen?” - „Wie er es wieder ausgespuckt hat!”
Quelle: Eigene Sammlung aus vielen Quellen.