Den Medien kann nicht untersagt werden, Ranglisten der reichsten Menschen in Deutschland zu veröffentlichen. Das Landgericht München hat mit einem Urteil vom 6. April 2011 (9 O 3039/11), das noch nicht im Volltext vorliegt, die Klage eines vielfachen Millionärs abgewiesen. Er hatte sich dagegen gewandt, dass sein Name und sein Vermögen in einer Rangliste des „Manager Magazins“ preisgegeben wurde.
In einer Vorabmeldung des Instituts für Urheber- und Medienrecht wird darauf hingewesen, dass das Gericht die Privatsphäre als thematisch nicht betroffen sah, sondern lediglich einen Eingriff in die Sozialsphäre bejahte, der aber angesichts der wirtschaftlichen und politischen Relevanz der veröffentlichten Vermögenszahlen gerechtfertigt sei.