Nur 4 % der selbständigen und 6 % der angestellten Rechtsanwälte bereuen häufig, den Beruf des Rechtsanwalts ergriffen zu haben. 57 % der selbständigen und 46 % der angestellten Rechtsanwälte haben es nie und 39 % (48 %) nur gelegentlich bereut.
Interessant: Unter allen Juristen (freie Mitarbeiter und Syndikusanwälte eingeschlossen) urteilen - vor allem wegen finanzieller Aspekte und hoher Arbeitsbelastung - die Frauen negativer zur Berufswahl als die Männer: Nie bereut: Frauen 47 %, Männer 54 %, gelegentlich: 44 % (Männer 41 %), häufig: 9 % (Männer 5 %).
Bemerkenswert niedrig sind die durchschnittlichen monatlichen Umsätze und Gewinne: im ersten Wirtschaftjahr: 1.600 Euro Umsatz, 400 € Gewinn; im zweiten Wirtschaftsjahr: 1.900 € Umsatz, 900 Euro Gewinn, 3. Wirtschaftsjahr: Umsatz 2.800 €, Gewinn 1.500 €.
Quelle: April-Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer; befragt wurden Berufseinsteiger im Jahr 2010. In den Mitteilungen wird angegeben, es könnten „auf Grundlage statistischer Tests die Ergebnisse der Untersuchung als repräsentativ bezeichnet werden”.