Das Thema „Google Street View“ beschäftigt auch im Ausland die Gerichte.
Nicht wegen der Hausfotos selbst, sondern wegen der Abbildung von Passanten und Autokennzeichen hat das schweizerische Bundesverwaltungsgericht Google streng in die Pflicht genommen. Dem Suchmaschinenanbieter ist laut einer neuen Pressemitteilung des Gerichts, die hier abrufbar ist, auferlegt worden, dass „sämtliche Gesichter und Kontrollschilder [Autokennzeichen] unkenntlich zu machen sind, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen ist die Anonymität der Personen zu gewährleisten.“
Das Recht am eigenen Bild der betroffenen Personen überwiege, so das Gericht, die „rein wirtschaftlichen Interessen“ von Google. Das Unternehmen nimmt für sich in Anspruch, in 98% der Fälle Gesichter automatisch unkenntlich zu machen. Das reichte den Richtern nicht: Es gehe nicht um ein gänzliches Verbot des Dienstes, sondern nur um den finanziellen Mehraufwand, der dafür erforderlich ist, die Bilder manuell (weiter) unkenntlich zu machen; dies würde „die wirtschaftliche Existenz [von Google] offensichtlich nicht in Frage stellen“.

Anmerkungen:

Die Entscheidung ist auf Antrag des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (vergleichbar mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten in Deutschland) ergangen. Argumentiert wird mit dem Bildnisschutz, aber auch mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Google kann binnen 30 Tagen Rechtsmittel einlegen, dann entscheidet das Schweizerische Bundesgericht letztinstanzlich.

Erst am Montag hatten wir an dieser Stelle über einen Erfolg für Google vor dem Berliner Kammergericht berichtet: Allein die Befürchtung, bei Anfertigung der Fotos von Häuserzeilen und Straßenzügen für den Dienst „Street View“ könnte die Privatsphäre berührt werden, reichte nicht für ein Verbot aus.