Die Deutsche Telekom muss ihre Kunden bei auffällig hohen Telefongebühren informieren und sich um die Ursachen kümmern. So entschieden hat das Bonner Landgericht in seinem Urteil Az. 7 O 470/09. Im beurteilten Fall wurden einer Kundin für die Internetnutzung anstelle der bisherigen 40 € über 1000 € im Monat abgebucht. Der Telekom hätte, so das Landgericht, die ungewöhnliche Nutzung auffallen und aufgrund einer Fürsorgepflicht hätte sie hätte innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Die zahlreichen Einwände der Telekom bewirkten nur, dass das Gericht der Kundin ein verhältnismäßig geringes Mitverschulden angelastet hat. Wegen der Fürsorgepflichtverletzung musste die Telekom den Betrag überwiegend zurückerstatten. Das Urteil ist rechtskräftig.