Der Fall:
Das Landgericht München I (Az.: 9 O 2441/11) hatte im einstweiligen Verfahren über eine Gegendarstellung zu entscheiden. Der Antragsteller versuchte mit insgesamt drei verschiedenen Anträgen, die Gegendarstellung zu einer Berichterstattung des Nachrichtenmagazins FOCUS durchzusetzen – und unterlag.
Die Entscheidung:
Das Gericht stellte auf diese Grundsätze ab:
Die Gegendarstellung muss unmittelbar entgegnen und darf nicht etwas suggerieren, was in der Ausgangsberichterstattung gar nicht behauptet wird. Die Gegendarstellung darf die Ausgangsberichterstattung nicht sinnentstellend verkürzen. Sie verkürzt, wenn der Leser relevante Umstände nicht erfährt. Eine Gegendarstellung kann nach hier.
Zu vielen früheren Berichten über Gegendarstellungsverfahren geht es hier.