Zu der Doktorarbeit des Freiherrn von und zu Guttenberg wird es ergänzend und am Rande interessieren:
Nicht nur die Promotionsordnungen legen die Anforderungen an eine Dissertation eingehend fest. Vielmehr werden bereits die Studierenden darin geschult, wie wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen sind.
Wir geben nachfolgend auszugsweise als Beispiel „Bearbeitungshinweise” zu einem Seminar wieder, das auch zu einer Zeit abgehalten wurde, als Freiherr von und zu Guttenberg studierte. Bearbeitungshinweise dieser Art wurden auch im Internet veröffentlicht. Niemand, der eine juristische Doktorarbeit geschrieben hat, wird daran vorbeigekommen sein, von diesen Grundsätzen, die sich zudem von selbst verstehen, zu lesen und zu hören.
Der Auszug:



http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/kanzlei/veranstaltungen/angewandte_rechtssoziologie_grundlagenseminar_2003.html