Der Fall: BUNTE hatte Anfang 2007 anlässlich des 50. Geburtstags von Prinzessin Caroline von Hannover ausführlich und mit vielen Fotos auf „12 Extraseiten“ berichtet. Der Artikel blieb in Deutschland unbeanstandet. Vor den französischen Gerichten begehrte Caroline aber wegen der dort vertriebenen Hefte eine Geldentschädigung.
Die Entscheidung: Vor wenigen Tagen bestätigte das Berufungsgericht (Cour d’Appel) von Paris eine erstinstanzliche Entscheidung und wies die Klage der Prinzessin in vollem Umfang ab. In französischer Sprache ist das Urteil 08/15366 hier abrufbar. Die wichtigsten Passagen auf Deutsch (eigene Übersetzung):
„Das Gericht macht sich insoweit die Gründe der Erstrichter zu eigen und vertritt die Auffassung, dass der angegriffene Artikel nicht die zulässigen Grenzen der Meinungsfreiheit überschreitet, sondern anlässlich des 50. Geburtstags der Prinzessin Caroline Grimaldi, Ehefrau eines Mitglieds einer alten deutschen Königsfamilie, an die wichtigsten Abschnitte ihres Lebens erinnert und – ohne neue Enthüllungen – bereits öffentlich bekannte oder unverfängliche Umstände schildert. Es bestätigt das angegriffene Urteil, das die angebliche Verletzung des Privatlebens verneint hat.
Dies gilt auch für die behauptete Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch die Gesamtheit der Fotografien. Diese illustrieren lediglich den angegriffenen, nicht als rechtswidrig beurteilten Artikel. Sie wurden bei Gelegenheit öffentlicher Auftritte, medial stark beachteter Ereignisse oder von professionellen Fotografen, namentlich Helmut Newton, gefertigt, und zwar unter Umständen, die die Einwilligung der Betroffenen oder ihrer Eltern erforderten. Außerdem weist keines der Bilder Merkmale eines „gestohlenen“ Fotos auf oder verletzt die Würde.“
Anmerkung: Die französische Rechtsordnung gilt beim Schutz der Privatsphäre als besonders streng. Durch die mitgeteilte Entscheidung wird klargestellt: Über die Biografien prominenter Personen darf trotzdem aus gegebenem Anlass berichtet werden, auch wenn sie „als Menschen“ dargestellt werden (Kindheit, Partnerschaft usw.). Gegen das Urteil ist noch die Revision möglich.