Die Beklagte betreibt im Internet ein Kulturmagazin, das Buchrezensionen renommierter Verlage in verkürzter Form mit einzelnen Originalzitaten wiedergibt. Die Klägerinnen wandten sich gegen diese Nutzung gestützt auf Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, unterlagen jedoch in erster und zweiter Instanz.
Es ging dabei vor allem um die Frage, wann Zusammenfassungen von Buchrezensionen verschiedener Zeitungen ein selbständiges Werk iSd Pressemitteilung, die Urteile sind noch nicht veröffentlicht). Die Begründung: Die Frage sei nicht allgemein, sondern nur aufgrund einer Würdigung im Einzelfall anhand der sprachlichen Gestaltung zu beantworten sei. Dabei müsse - was sich negativ auf den Charakter als selbständiges Werk auswirken kann - vor allem auch berücksichtigt werden, in welchem Ausmaß „originelle Formulierungen der Originalrezensionen“ in die Abstracts übernommen wurden.