Eine Pressemitteilung oder gar die Entscheidung im Volltext liegen noch nicht vor. Aber, es steht fest: Der Bundesgerichtshof hat gestern, am 26.10.2010, die zwei Rosenball-Klagen Charlotte Casiraghis, der ältesten Tochter Prinzessin Carolines, verhandelt und abgewiesen. Die Klagen richteten sich sowohl gegen die Wort- als auch gegen die Bildberichterstattung vom Rosenball 2007 (VI ZR 190/08 und VI ZR 230/08). Die klagestattgebenden Urteile des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts wurden vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Den von Charlotte Casiraghi angegriffenen Eintrag vom 19. Oktober 2010.
Anmerkung: Für die Tragweite der BGH-Entscheidungen ist es instruktiv, den - siehe den Link oben - Artikel einzusehen.