Wir berichteten bereits mehrfach, dass in Österreich das Az.: 113 Hv 111/10) beschloss nun zu einem Rechtsstreit, dass im konkreten Fall die Voraussetzungen der medienrechtlichen Ansprüche nicht erfüllt sind.
In einer Zeitschrift war über die heimliche Hochzeit des Sohnes von Peter Alexander berichtet worden. Das Gericht sah die Berichterstattung zwar entgegen der Ansicht der Redaktion als „spekulativ“ an. Jedoch nahm es an, dass nicht der „höchst“-persönliche Bereich betroffen ist.
Der Tatbestand des § 7 MedienG wird dementsprechend, so das Landesgericht für Strafsachen, nicht erfüllt.