Der Fall:
In einem Verlags-Internetportal wurde von einem Leser zu einem Artikel ein Kommentar veröffentlicht, bei dem fraglich war, ob er religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen schmäht oder Dritte diskriminiert. Vgl. zu den insoweit erheblichen ethischen Grundlagen: Ziff. 10 und Ziff. 12 des Pressekodex.
Zwar überprüfte der Verlag stichprobenartig einzelne Leserkommentare, moderierte die Kommentarfunktion jedoch nicht grundsätzlich. Der Verlag löscht beanstandete Kommentare frühestens, nachdem er Kenntnis erlangt hat.
Die Entscheidung:
Der Presserat entschied, die Beschwerde nicht weiter zu behandeln:
„Zu den Aufgaben des Deutschen Presserats gehört die Prüfung und ethische Bewertung journalistisch-redaktioneller Publikationen. Zu diesen zählen auch moderierte Foren, deren Inhalte vorab geprüft werden. Inhalte unmoderierter Foren werden vom Presserat nicht geprüft und bewertet, weil es sich dabei um Äußerungen handelt, die vor der Veröffentlichung nicht der redaktionellen Kontrolle unterliegen. Beschwerden gegen Inhalte unmoderierter Foren werden vom Presserat nicht behandelt. Sie werden lediglich an die betroffenen Verlage weiter gegeben.”
Anmerkung:
Das vor kurzem erschienene Jahrbuch 2010 des Dt. Presserats befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Thema „Leserforen – Freiheit um jeden Preis?“.