Zum Sachverhalt:
Ein Schüler hatte im Internet ein Diskussionsforum eröffnet, in dem anonym und frei verfasste Kommentare zu Lehrern abgegeben werden konnten. Hier stellte er u.a. die Frage: „Wer mag bitteschön Herrn…?“. Daraufhin wurden anonym mehrere negative Äußerungen über die Person und den Unterricht des betreffenden Lehrers abgegeben. Der Schulleiter erteile dem Schüler daraufhin einen Verweis.
Die Entscheidung:
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, Az.: 7 B 09.1906, wies die Klage ab. Er stellte vor allem darauf ab, dass das Internetforum die spezifische Gefahr begründe, den betroffenen Lehrer Beleidigungen und Beschimpfungen von anonym bleibenden Mitschülern auszusetzen. Der Schüler habe, so das Gericht, einen erhöhten Anreiz geschaffen, sich in ehrverletzender Weise über den Lehrer zu äußern und so die für den Schulunterricht unabdingbare Vertrauensbasis zu zerstören. Die verfassungsrechtlich geforderte Funktionsfähigkeit des öffentlichen Schulwesens („spickmich.de“-Entscheidung betonte. Einen Unterschied kann man vor allem darin sehen, dass im Falle „spickmich“ die Lehrer nur mit Noten bewertet werden konnten.