Am Montag, 28. Juni 2010, wird das Bundesjustizministerium Vertreter der Verlegerverbände Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger - BDZV und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger - VDZ zur Frage der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage anhören. Ort: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Reichstagufer 14, 10117 Berlin. Beginn: 10 Uhr. Im Mittelpunkt können die Ziele und die nähere Ausgestaltung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger sowie Einwände gegen ein solches Recht stehen.