Der BFH hat mit Urteil vom 9.3.2010 (Az.: VIII R 32/07) entschieden, dass Reisen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer/Vorstand als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation eines Ministerpräsidenten oder eines Minister unternimmt, und Reisen zum Weltwirtschaftforum in Davos grundsätzlich keine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, sondern abziehbare Betriebsausgaben.
Einleitend stellte der BFH fest, dass er grundsätzlich an der Unterscheidung zwischen Auslandsreisen, die einen unmittelbaren betrieblichen Anlaß haben, und Auslandsreisen, denen ein solcher Anlaß fehlt, festhält. In letzterem Fall kann im Einzelfall eine Gesamtabwägung ergeben, dass die Reisekosten insgesamt abziehbar, aufteilbar oder nicht abziehbar sind.
Aber er gab in seiner Rückverweisung der Sache richtungweisende und für die Wirtschaft hilfreiche Hinweise:

  • Reisen als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation sind schon auf Grund der Auswahl des jeweiligen Ministeriums/der jeweiligen Regierung betrieblich veranlasst. Hinzu kommt, dass schon die Teilnahme an einer solchen Reise einen Werbewert für das Unternehmen hat.
  • Entsprechendes gilt auch für Reisen zum Weltwirtschaftsforum, wobei der BFH ausdrücklich feststellte, dass sogar die Reisekosten für die Ehefrau in den Jahren abziehbar seien, in denen die Ehefrau nicht Vorstand der Aktiengesellschaft gewesen sei, weil dies den protokollarischen Erfordernissen einer solchen Veranstaltung entspräche.
Anmerkung: Gerade mit der Einschätzung, die die Kosten für die Ehefrau als Begleitung aus protokollarischen Gründen für betrieblich veranlasst und damit abziehbar erklärt, hat der BFH einen interessanten Weg zur Beurteilung von Reisekosten - und nicht nur dort - gewiesen.