Das erst vor drei Tagen verkündete Urteil Xa ZR 124/09 ist noch nicht veröffentlicht. Eine Pressemitteilung hat der Bundesgerichtshof jedoch bereits herausgegeben. Das Interessanteste an diesem Urteil ist, dass der BGH ausdrücklich erklärt:
Er neigt zu der Auffassung, dass derjenige, der eine Reise für sich und andere gebucht hat, Ansprüche für alle geltend machen darf.
Hintergrund dieses Urteils ist:
Ein Ehemann hatte für sich und seine Ehefrau eine Schiffsreise gebucht. Die Reise wurde abgesagt und der Ehemann verlangte - diesen Anspruch räumt das Gesetz ein - eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Das Reiseunternehmen wollte nur den Ehemann entschädigen - mit der Begründung, für die Ehefrau sei der Anspruch verspätet geltend gemacht worden. Dieses Problem angeblicher Verspätung löst sich aber von selbst, wenn derjenige, der die Reise für andere mit bucht, aus eigenem Recht die Ansprüche für alle geltend machen darf. Danach reichte es im entschiedenen Fall auf jeden Fall aus, dass der Ehemann den „ihm als Rentner und seiner Ehefrau als Hausfrau” zustehenden Anspruch erhob.