Der Sachverhalt:
Das Landgericht Koblenz hatte in einem noch nicht veröffentlichten Urteil Az.: 1 HK O 85/09 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Internetdienstleistungsunternehmen Kunden ein kostenloses Sicherheitsprogramm mit Anti-Viren-Software und Firewall anbot. Aus einem Hinweis ging hervor, dass es sich um einen Vertrag handeln sollte, der sich automatisch verlängerte, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt. Nach Ablauf der „Freimonate“ sollte das Sicherheitspaket 4,99 Euro im Monat kosten.
Die Entscheidung:
Das Gericht sah das Angebot als eine Art Probeabonnement an und hielt es für irreführend und damit rechtswidrig. Die Begründung: Der Hinweis auf die Zahlungspflicht war nicht so gestaltet, dass er hinreichend wahrgenommen werden konnte.