Bei einem Bildnisunterlassungsanspruch nach Az.: 7 U 4/08)

Das Landgericht Berlin, welches in solchen Fällen hingegen Streitwerte von € 20.000,00 bis 30.000,00 festsetzt, hat aufgrund dieser abweichenden Praxis der Gerichtsstände Hamburg und Berlin in einem uns jetzt zugestellten Berufungsurteil vom 30.03.2010 (Az.: 27 S 23/09) die Revision zugelassen.

Nun wird also der Bundesgerichtshof entscheiden müssen.