Der BGH entschied in einer werktitelrechtlichen Streitigkeit rund um die Bezeichnung „EIFEL- ZEITUNG“ (Az.: I ZR 47/07) erneut, dass durch die Verwendung eines Domainnamens ein Werktitelrecht gem. Beitrag vom 08.10.2009 zur BGH-Entscheidung - air-dsl.de und dem Beitrag vom 19.10.2008 zur BGH-Entscheidung - afilias.de haben wir weitere Aspekte des Werktitelschutzes für Internet-Domains kommentiert.