Die Marke „meine Familie & ich Mein Lieblingsmarkt 2007", Az. 307 74 282.2 / 38

wurde zunächst vom Deutschen Patent- und Markenamt als nicht schützwürdig angesehen. Das Amt nahm an, das Zeichen sei wegen eines angeblich direkten beschreibenden Sinngehaltes nicht eintragungsfähig. Es berücksichtigte die weiteren Bildbestandteile ebenso wenig wie Voreintragungen.
Nachdem die Anmelderin (mit Hinweisen auf die gefestigte Rechtsprechung des BGH daelegte, dass dem Zeichen nicht „jegliche“ Unterscheidungskraft fehle, dass die grafischen Bestandteile des Zeichens nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, und dass die Zeitschrift „meine Familie & ich“ in den beteiligten Verkehrskreisen weithin bekannt ist, hat das Deutschen Patent- und Markenamt mit Beschluss (Az.: 307 74 282.2 / 38) die angemeldete Marke zur Eintragung zugelassen.