Das noch nicht im Volltext vorliegende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09 - erschwert den Verlagen, sozialverträglich zu rationalisieren. Fehler lassen sich dem BAG nicht nachweisen, wohl aber dem - unbeweglichen - Rechtssystem.
Das Urteil im Einzelnen:
Das BAG erklärte die mit Wirkung ab 19. Juni 2007 verfügte Versetzung einer Tageszeitungsredakteurin in eine neu gebildete Service- und Entwicklungsredaktion (SER), in der sie mit zwei weiteren Redakteurinnen und einem Teamleiter u.a. eine Gesundheitsbeilage entwickeln sollte, für rechtsunwirksam:
Zwar, so das BAG, berechtige Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts nachlesen.