Nachtrag zu unserem Beitrag vom 25. Juni 2009:
Der BGH entschied nun, dass die deutschen Gerichte international zuständig sind, wenn die Artikel einen Bezug zu Deutschland haben. Dementsprechend verwies der BGH den Rechtsstreit an das OLG Düsseldorf zurück; siehe Pressemitteilung des BGH. Wir werden weiter berichten, sobald die Entscheidungsgründe vorliegen.