Das Deutsche Patent- und Markenamt hat nun mit seinem Beschluss Az. 304 25 706.0/16 die Erinnerung der Vereinigten Motor-Verlage zurückgewiesen und seinen ersten Beschluss bestätigt. Wir dürfen insoweit auf unseren Eintrag vom 3. März 2008 verweisen.
Die wesentlichen Passagen der neuen Entscheidung:
„Im Bereich der Zeitschriftentitel, vor allem für das wöchentlich erscheinende Nachrichtenmagazin, genießt 'FOCUS' nach den Feststellungen des Bundespatentgericht sogar eine hohe Bekanntheit. Danach muss ein deutlicher Markenabstand eingehalten werden, um betriebliche Herkunftsverwechslungen auszuschließen. Diesen Anforderungen an den Zeichenabstand wird die jüngere Marke nicht gerecht…
Aufgrund der großen Bekanntheit von 'FOCUS' spricht vielmehr einiges dafür, dass ein relevanter Teil des Verkehrs Herkunftsverwechslungen unterliegt, wenn ihm die Bezeichnung 'AUTOFOCUS' im Zusammenhang mit Druckschriften begegnet. Für die Annahme, dass sich 'FOCUS'-Druckschriften inhaltlich mit dem Thema 'AUTO' befassen, spricht ferner der Umstand, dass 'FOCUS' zugleich das Firmenschlagwort der Inhaberin der Widerspruchsmarke darstellt. Dieser Schluss liegt um so mehr nahe, als für die Widersprechende bereits Marken wie 'FOCUS MONEY' oder 'Focus TV' eingetragen sind, die ebenfalls ein bestimmtes Thema unter dem Stammbestandteil 'FOCUS' zum Gegenstand haben, was für eine zusätzliche Gefahr von Verwechslungen auch unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens und damit jedenfalls für eine mittelbaren Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2, 2. HS MarkenG spricht” …“