Diese Geschichte ist auch noch wahr: Ein Mandant, der noch nie mit Strafrecht zu tun hatte, erhält erstmals und völlig zu Unrecht einen Ermittlungsbescheid der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt beruhigt den Mandanten telefonisch und schließt das Telefonat: "Bestellen Sie Ihrer Frau einen schönen Gruß, sie könne den nächsten Urlaub buchen, dieses Mal könne es ruhig etwas ganz Besonderes sein."