Der Fall:
Nachdem ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hatte, stieg der Krankenstand des späteren Klägers innerhalb der Kündigungsfrist deutlich an. Der Arbeitgeber hat daraufhin einen Detektiv zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit eingeschaltet. Nachdem sich der Detektiv unter einem Vorwand bei dem krankgeschriebenen Mitarbeiter meldete und dessen Interesse an einer Tätigkeit erfragte, antwortete ihm dieser, dass er für die Tätigkeit sofort zur Verfügung stünde, weil er zurzeit krank sei.
Die Entscheidung:
Nach Auffassung des LAG Hessen stellt im entschiedenen Fall das Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit ein unredliches Verhalten des Arbeitnehmers dar, das die Vertrauensgrundlage für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zerstört und deshalb eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Dem Arbeitnehmer half nicht, dass er viele Jahre dem Betrieb angehörte, unterhaltspflichtig ist und der Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt mehr zahlen musste.
Die Pressemitteilung des LAG Hessen können Sie hier abrufen.