Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, mit denen im Namen von Prominenten-Kindern erhobene Klagen auf „Bildnistotalverbote“ abgewiesen wurden (vgl. zuletzt unseren Eintrag v. 7. Oktober 2009) sind nunmehr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die auf Verletzung rechtlichen Gehörs gestützten Rügen der Kläger mit gleichlautenden Beschlüssen vom 8.12.2009 (Az.: VI ZR 314/08 und Az.: VI ZR 315/08 ) zurückgewiesen.