Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 6 U 49/08) erwartet von einem „Spezialist im Zahnarztrecht“ mit einem Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „eine Spezialisierung, welche die Spezialisierung eines Fachanwalts übersteigt”. An einer anderen Stelle des Urteils verlangt das OLG „zumindest die Expertise eines Fachanwalts”. Aus der Werbung mit „Spezialist“, so das OLG, schließen die angesprochenen Verkehrskreise, dass die so bezeichnete Person Experte ist, mit dessen praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem betreffenden Gebiet auch der erfahrene Nicht-Spezialist nicht mithalten kann. Als nicht ausreichend wurde vom OLG im entschiedenen Fall angesehen, dass sich der Rechtsanwalt berief auf:

  • Kenntnisse und Fähigkeiten im Zahnmedizinrecht, welche diejenige eines durchschnittlichen Anwalts übersteigen.

  • 40jährige Befassung mit Zahnarztfällen und entsprechende „Lebensfacherfahrung“
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  • Seit 1994 171 Rechtsstreitigkeiten im Zahnarztrecht
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  • Seit 2005 38 Fälle im Zahnmedizinrecht
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  • Ehe mit einer Zahnärztin
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  • Tätigkeit als Herausgeber des „Brevier der erfolgreichen Zahnarztpraxis“

  • Verfasser des Kapitels „Praxiskauf und Praxisübernahme“ in der Loseblatt- Sammlung „Unternehmen Zahnarztpraxis“

  • Besuch von 2 Seminaren im Vertragsarztrecht.

  • Verdienste um die Ausbildung auf dem Gebiet des Besonderen Verwaltungsrechts in Baden-Württemberg
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  • Fortbildung durch Lektüre der gängigen Literatur
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Die Werbung mit der Bezeichnung „Spezialist“ verstoße, so das Gericht, trotz dieses Sachverhalts gegen § 7 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 25. August 2006 und vom 10. Juli 2007). Die Gerichte befinden „aus eigener Sachkunde“.
Um ein Gericht zur Verkehrsauffassung umzustimmen, muss oft zumindest ein repräsentatives Privatgutachten vorgelegt werden. Es gibt Fälle, bei denen sich die Gerichte im In- und Ausland mit repräsentativen Studien überzeugen ließen. Es liegen jedoch auch Gegenbeispiele vor. Auf unserer Homepage finden Sie - mit einer Beschreibung der Problematik - viele Beispiele. Für einen Überblick wird es Ihnen genügen, wenn Sie in die „Suche” eingeben: „Verkehrsauffassung” und die einzelnen Beiträge querlesen.