Rechtsanwälte, die sich dafür hergeben, klar unberechtigte Forderungen für Mandanten geltend zu machen, sind persönlich schadensersatzpflichtig und machen sich zudem strafbar.
Diese Sach- und Rechtslage dokumentiert ein Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe, Az.: 9 C 93/09.
Der Fall:
Der beklagte Rechtsanwalt hatte versucht, Forderungen aus erschlichenen Abo-Verträgen geltend zu machen, über deren tatsächliche Entgeltpflichtigkeit sein Auftraggeber getäuscht hatte. Der vermeintliche Schuldner ließ sich durch einen Anwalt vertreten. Dieser Anwalt wehrte den behaupteten Anspruch außergerichtlich ab. Die für den verteidigenden Anwalt entstandenen Anwaltskosten hat der angebliche Schuldner direkt gegen den klagenden Anwalt persönlich erhoben. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den eilfertigen Rechtsanwalt.
Aus den Urteilsgründen: Der Anwalt wusste, dass die behauptete Forderung tatsächlich nicht bestand. Indem er diese dennoch geltend machte, leistete er Beihilfe zu versuchtem Betrug. Die zur Abwehr aufgewandten Anwaltskosten stellen einen durch diese strafbare Handlung adäquat kausal verursachten Schaden dar.