FOCUS MONEY hat gewonnen.
Nicht jedem gefällt, wenn die Presse durch Dienstleistungstests den Verbrauchern hilft und die Markttransparenz erhöht. Oft wird dann vorgebracht, das Medium habe wettbewerbswidrig einzelne Unternehmen bevorzugt oder benachteiligt. Das Landgericht München I bekräftigt jetzt in einem anderswo noch nicht veröffentlichten Urteil (Az. 1HK O 3140/09): „Solange das angegriffene Presseorgan seine publizistische Aufgabe wahrnimmt“, ist das UWG „grundsätzlich auch in der neuen Fassung kein Gesetz, das ein Maßstab für die Beschränkung der Pressefreiheit sein könnte“.
Anlass des Streits war die in FOCUS-MONEY jährlich veröffentlichte Liste von „TOP-Steuerberatern“, die jeweils auf einer aufwändigen Umfrage basiert. Eine Steuerberaterkammer störte sich an dieser Veröffentlichung und klagte unter Berufung auf Wettbewerbsrecht u.a. gegen den Verlag. Das Landgericht München I gab dem Verlag Recht und lehnte bereits die Geltung des UWG für diesen Sachverhalt ab: „Die Veröffentlichung des Artikels ist keine geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 UWG in der Fassung vom 30.12.2008. (...) Entscheidend für die Anwendbarkeit des UWG ist (...), ob ein redaktioneller Beitrag sich im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit bewegt oder unter dem Deckmantel eines redaktionellen Beitrags in Wirklichkeit vorrangig der Werbung für ein bestimmtes fremdes Unternehmen dient. (...) Im vorliegenden Fall ist bei Überprüfung des Artikels nicht zu erkennen, dass dieser den Rahmen der Information ihrer Leser verlässt.“
Anmerkungen: Die Begründung des Gesetzes legt bereits dar, dass das UWG nach wie vor keine Anwendung auf Presseartikel findet, die nur mittelbar werben. Das „neue” UWG und das Urteil des Landgerichts München I stehen in einer Reihe mit der ständigen Rechtsprechung, die spätestens seit den Urteilen „Gastrokritiker” (GRUR 1986, 812 f.) und „Frank der Tat” (GRUR 1986, 898 f.) gefestigt ist. Diese Sach- und Rechtslage gewinnt übrigens für die repräsentative Markt- und Sozialforschung ebenso immer wieder Bedeutung. Auch bei ihr werben, wenn überhaupt, die Studienergebnisse erst mittelbar.