Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hat erhebliche Mängel im Umgang mit personenbezogenen Daten durch Online-Diensteanbieter festgestellt. Untersucht wurden insgesamt 100 Online-Shops, Auktionsplattformen, Informationsportale und Suchmaschinen. Dabei stellte sich heraus, dass zwar die meisten Unternehmen die nach § 13 Abs. 1 TMG vorgeschriebene sog. „Datenschutzerklärung“ auf ihrer Website haben, die Erklärung jedoch in den allermeisten Fällen unvollständig oder gar inhaltlich falsch ist: So werden die erhobenen Daten nicht aufgeführt, der Zweck der Erhebung nicht angegeben, die Dauer der Speicherung verschwiegen oder die Adressaten, an die die Daten übermittelt werden, nicht benannt. Die obligatorische Information über die Art und Weise der Verwendung von Cookies fehlte zumeist ganz. Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften für eine Datenverarbeitung eine Einwilligung vonnöten ist (z.B. für die Erstellung personenbezogener Kundenprofile), wird diese Einwilligung oft nicht erhoben oder genügt den Anforderungen nach § 13 Abs. 2 und 3 TMG nicht. Auskunftsanfragen und Löschungsaufforderungen kamen mehr als 35% der Anbieter nicht nach. Prof. Jürgen Kühling, einer der beiden Leiter der Forschungsgruppe, wies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Studie für zukünftige Gesetzesverschärfungen mit folgenden Worten hin: „Die Ergebnisse werfen die Frage auf, welchen Sinn neue Gesetze machen, wenn grundlegende rechtliche Anforderungen zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung praktisch nicht erfüllt werden“ (Quelle: Presseinformation des KIT (Nr. 094) v. 3.9.2009).