Wird der Verbraucherschutz übertrieben, wenn selbst erfahrene Rechtsanwälte geschützt werden? Der Bundesgerichtshof erklärt jetzt in einem neuen Urteil: nein, auch der Unternehmer wird verbraucherrechtlich geschützt. Das heißt:
Wenn Selbständige - also „Unternehmer“ im Sinne von Pressemitteilung liegt vor.
Der BGH gab der Klage einer Rechtsanwältin statt, die über das Internet drei Lampen für ihre Privatwohnung bestellt hatte; - sogar unter der Liefer- und Rechnungsadresse „Kanzlei Dr. B.”. Die Lampen gefielen nicht, die Anwältin widerrief ihre Vertragserklärung nach VIII ZR 91/04 – abgedruckt zum Beispiel auch in NJW 2005, 1045).