Dieser Bericht ist gleichzeitig eine Warnung an alle Steuerberater, Anwälte und andere Freiberufler sowie sonst an alle, die sich gesellschaftsrechtlich binden wollen. Vor Gericht gestritten wird seit dem Jahre 1995 um Abfindungsansprüche nach der Kündigung des Sozitätsvertrages einer Steuerberaterpraxis. Das Bundesverfassungsgericht beschloss vor kurzem, am 2. September, einer Verfassungsbeschwerde stattzugeben; Az.: 1 BvR 3171/08.
Den Gerichten war zwar nicht vozuwerfen, dass sie durch Nichtbearbeitung verzögert hätten. Gegen die Verfassung wurde vielmehr deshalb verstoßen, weil „sich das Landgericht angesichts der zunehmenden und schließlich außergewöhnlich langen Verfahrensdauer nicht darauf hätte beschränken dürfen, das Verfahren wie einen gewöhnlichen, wenn auch komplizierten Rechtsstreit zu behandeln. Vielmehr hätte es - jedenfalls nach wenigen Jahren - sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung nutzen müssen.