Wie alt sind Sie? Wenn Sie ein Lebensjahr vollendet haben, sind Sie dann „ ..-jährig” oder „ ..-jährig”?
Ein Sozialplan bestimmte: „Bis zu 59-jährige Mitarbeiter erhalten eine Abfindung nach folgender Berechnungsformel: ...”.
Ist ein Arbeitnehmer, der nach diesem Sozialplan abgefunden werden will und im 60. Jahr lebt, 59-jährig oder 60-jährig?
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil Az.: 1 AZR 198/08 dargelegt:
Ja, er ist 59-jährig und erhält diese Abfindung. Die Begründung:
„Nach allgemeinem Sprachgebrauch ist ein Mensch ein Jahr lang '59-jährig', nämlich von der Vollendung seines 59. bis zur Vollendung seines 60. Lebensjahres. Wäre eine Person sogleich nach der Vollendung seines 59. Lebensjahres älter als 59 Jahre, so wäre sie zu keinem Zeitpunkt oder allenfalls für eine juristische Sekunde '59-jährig': Bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres wäre sie noch nicht 59-jährig, unmittelbar danach nicht mehr. 59-jährige Mitarbeiter gäbe es demzufolge nach dem von den Parteien und den Vorinstanzen vertretenen Verständnis nicht.”