Das Deutsche Patent-und Markenamt hat in seinem uns jetzt zugestellten Beschluss vom 17.06.2009 (Az.: 302 06326.9/05) Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Lisa“ (für „Antibabypillen“) und „Lisa“ (für „Kosmetika“, „diätische Erzeugnisse“, „sportliche Aufbaumittel“ und „Getränke“ etc. ) festgestellt und die Löschung der jüngeren Marke angeordnet, obwohl die jeweiligen Produkte „nur im entfernten Ähnlichkeitsbereich“ liegen.
Das Amt ging „von einer zumindest normalen Kennzeichnungskraft“ und „wegen der bestehenden Markenidentität zugunsten der Widersprechenden ... von einer Verwechslungsgefahr i.S. des MarkenG in klanglicher, schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht aus“, was im Rahmen der Wechselwirkung der genannten Faktoren eine Verwechslungsgefahr nicht ausschloss.