Der Bundesgerichtshof hat erneut gerügt, dass das Verhalten eines Gerichts „an Rechtsverweigerung grenzt”. Beschluss Az.: II ZR 117/08. Verletzt wurde im entschiedenen Fall das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
Im Mittelpunkt dieses Beschlusses steht erneut das Oberlandesgericht Naumburg. Zur Rechtsprechung dieses Gerichts können Sie sich näher informieren, wenn Sie links bei „Suche” eingeben: „Oberlandesgericht Naumburg”.
In ähnlicher Weise hat sich der BGH auch schon gegen andere eigenherrliche Gerichtsentscheidungen gewandt. So gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm. Siehe zu ihnen bitte unsere Berichte vom 20. März 2008 und 16. März 2007.