1. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Aufsichtspflicht der Eltern
Am 26. Januar 2009 hatten wir über ein Urteil des OLG München zur eingeschränkten Aufsichtspflicht für Eltern bei einer Internetnutzung ihrer minderjährigen Kinder berichtet. Die dauerhafte Überwachung ihrer Kinder bei Internetaktivitäten ist - so das OLG München - für die Eltern unzumutbar. Eine Haftung der Eltern wurde verneint. Gegenstand dieses Urteils war ein deliktischer Anspruch.
2. Vertragsrechtliche Ansprüche zu Sex-Hotlines und Elternpflicht
Dass Gerichte vertragsrechtlich oft anders werten, hatten wir am 10. Februar berichtet. Ein 12-jähriger Junge hatte für 600 Euro mehrfach Sex-Hotlines angerufen. Der Vater konnte die abgebuchten Telefongebühren nicht erfolgreich zurückverlangen. Das Amtsgericht Bonn, Az.: 3 C 65/07, entschied, der Anschlussinhaber müsse eigene Vorkehrungen treffen, um Missbrauchsfälle zu verhindern.
3. Abschluss eines sich ständig verlängernden Vertrages kurz vor Volljährigkeit
Das Amtsgericht München, Az. 262 C 18519/08, hat für entgeltliche Abodienste im Internet auch vertragliche Ansprüche abgelehnt. Ein Minderjähriger hatte kurz vor seiner Volljährigkeit auf einer Flirtseite einen sich ständig verlängernden Vertrag mit regelmäßig fälligen Beiträgen geschlossen. Ein solcher Vertrag ist schon nach 27. Mai 2009 über Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. an dieser Stelle kritisch berichtet. Was dort geschrieben wurde, gilt auch in Bezug auf Minderjährige.