Wir berichteten bereits in der Vergangenheit mehrmals über das Az.: 140 C 26/08 sprach einem Mann u.a. Schmerzensgeld (i.H.v. € 50,00) zu, weil ihn ein Fitnesscenterbetreiber mit der Begründung als Mitglied ablehnte, die „gewünschte Frauenquote“ werde nicht erreicht.
Das treffliche Schlagwort für viele Fälle: Benachteiligung wegen des Geschlechts.
Außer zur Zahlung des Schmerzensgelds wurde der Fitnesscenterbetreiber verurteilt, den Kläger als Mitglied aufzunehmen.