Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit einem uns am 8. Mai zugestellten Beschluss vom 30.04.2009 (Az.: 307 82 061.0 / 05) den Widerspruch aus der Marke „MEDA“ gegen „jameda“ zurückgewiesen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Für das DPMA war entscheidend:
Die Zeichen werden - beurteilt man sie in ihrer Gesamtheit - nicht verwechselt. Die Zeichen unterscheiden sich bereits durch ihre Wortlänge. Durch sie ergibt sich eine andere Vokalfolge, eine andere Silbenzahl sowie ein anderer Sprech- und Betonungsrhythmus. Es besteht kein Anlass, einen Bestandteil der Marken wegzulassen oder zu vernachlässigen. Erfahrungsgemäß werden Bestandteile von Einwortzeichen nicht weggelassen. Der Bestandteil „ja“ wird zudem auch nicht als Zustimmung verstanden. Eine klangliche, schriftbildliche Ähnlichkeit ist zu verneinen.