Das Ehepaar Jauch bietet ein Musterbeispiel dafür, wie schwierig es für Journalisten ist, zu wissen, was sie publizieren dürfen und was nicht.
Herr Jauch wollte von BUNTE wegen der Veröffentlichung von Details seiner Hochzeitsfeierlichkeiten in Geld entschädigt werden. Nachdem das Oberlandesgericht Hamburg schon im Oktober letzten Jahres eine gleiche Klage seiner Gattin abgewiesen hatte (siehe unseren Eintrag v. 24.11.2008), urteilte nun auch das Landgericht Hamburg am 24.04.2009 (Az.: 324 O 215/08) gegen Herrn Jauch zugunsten BUNTE.
Ganz anders dagegen wurde in Berlin entschieden. Die Veröffentlichung eines demselben Artikel beigegebenen Fotos wurde vom Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung (Az.: 27 O 871/06) für rechtswidrig erklärt. Die Publikation dieses Bildes war im Hauptsacheverfahren, das Frau Sihler-Jauch (aus ihrer Sicht) „fatalerweise“ anschließend in Hamburg einleitete, vom dortigen OLG (s.o.) für rechtmäßig erklärt und die Klage abgewiesen, während ein Kölner Gericht (Az.: 15 U 163/08) wegen einer vergleichbaren Fotopublikationen sogar eine Geldentschädigung gegenüber einem anderen Verlag zubilligte.