Das Landgericht München I hat gestern mit einem Urteil Az.: 9 O 1277/09 die Rechtsprechung zu Text- und Bildberichten über ehemalige Stasi-Mitarbeiter bereichert. Der entschiedene Fall weist zwar zwei Besonderheiten auf, nämlich: Der informelle Mitarbeiter (IM) war im Laufe der Zeit zum „IMB-Inoffizieller Mitarbeiter Beobachtung” „aufgestiegen”; und gezeigt wurde er auf einem Foto, auf dem ein Militärstaatsanwalt im Dezember 1989 Räumlichkeiten des Ministeriums für Staatssicherheit versiegelte. Dennoch trägt das Urteil wesentlich dazu bei, bei der Abwägung der Güter - einerseits Pressefreiheit zur Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben der Presse und andererseits Persönlichkeitsrechten - ein Gleichgewicht zu finden.
Das LG München I wies die Klage des IM auf Unterlassung einer weiteren Bild- und Namensveröffentlichung ab.
Im Volltext liegt dieses Urteil noch nicht vor. Weiter informieren können Sie sich jedoch in einer Pressemitteilung der Münchener Justizbehörden.
Die Richter befanden - das ist unseres Erachtens die entscheidende Aussage:
„Die Aufarbeitung historischer Ereignisse und die Ermittlung der geschichtlichen Wahrheit, wie sie unabdingbare Voraussetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und eines jeden freien und pluralistischen Gemeinwesens sind, würden in nicht hinnehmbaren Maße zurückgedrängt, wenn über historische und geschichtlich bedeutsame Ereignisse nicht vollumfänglich berichtet werden dürfte.”
Nicht alle Gerichte zeigen sich bislang einer Aufarbeitung des DDR-Unrechts gegenüber so aufgeschlossen. Wir dürfen hierzu auf unsere Einträge vom 23.2.2009 und 29.9.2008 zur Rechtsprechung des Landgerichts Berlin verweisen. Die in Berlin beurteilten Fälle wiesen zwar andere Besonderheiten auf als der jetzt in München beurteilte Rechtsstreit; - aber sogar eklatantere, meinen wir. Die Berliner Pressekammer will mit seinen – noch nicht rechtskräftigen – Urteilen nämlich unterbinden, in Berichten anzumerken, dass der neue vertraute Begleiter einer sehr bekannten, für hehre Ziele des Vertrauens eintretende Schauspielerin IM gewesen ist. Das Landgericht Berlin begründet seine Urteile damit, dass sich der Begleiter nun in der Öffentlichkeit nicht als „ehemaliger Stasi-IM präsentiert“!