Aktuell interessiert Fußgänger in Skigebieten ein Urteil des Landgerichts Coburg, Az.: 22 0 858/06. Eltern hatten ihre Kinder zum Skilift gebracht. Auf dem Rückweg stürzte die Mutter auf einer eisigen Schneefläche und brach sich das Handgelenk. Das LG Coburg urteilte, dass Gemeinden auf Gehwegen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nicht streuen müssen. Eine Ausnahme billigte das Gericht im entschiedenen Fall schon deshalb nicht zu, weil an der Unfallstelle Skifahrer mit Skiern unterwegs waren und Ski auf gestreutem Boden beschädigt werden können.