Das Landgericht Berlin meint in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil, Az.: 27 0 1097/08:
„Der Umstand, dass der Kläger der neue Lebensgefährte der bekannten Schauspielerin ... ist und sich mit ihr in der Öffentlichkeit gezeigt hat, rechtfertigt es ebenfalls nicht, dass aus Anlass seiner Beziehung über seine IM-Vergangenheit berichtet wird. Durch die Begleitung von ... in der Öffentlichkeit hat der Kläger sich nicht der Öffentlichkeit als ehemaliger Stasi-IM präsentiert, sondern ist als reine Privatperson anzusehen.”
Wortgleich hat sich das LG Berlin in Parallelprozessen geäußert, so in dem Verfahren Az.: 27 0 1097/08.
Die Urteilsbegründungen gehen nicht auf den (unbestrittenen) Vortrag ein, dass die bekannte Schauspielerin gerade auch für Ihren „Kampf gegen das Vergessen” vielfach geehrt worden ist, und sie sich dafür einsetzt, dass „Schuld und Verantwortung nicht verjähren”. Dieser Kampf gegen das Vergessen betrifft allerdings nicht unmittelbar die Stasi, sondern einen anderen Teil der deutschen Geschichte.
Es ist jeweils vorgesehen, Berufung einzulegen.