„Zum Anwalt kommt ein Klient. 'Bitte, Herr Rechtsanwalt, ich möchte eine Auskunft. Heute kam eine Kundin mit einem Hund in meine Metzgerei, was natürlich verboten ist, und der Hund erwischt auch tatsächlich eine Riesenwurst. Ist nun die Kundin verpflichtet, die zehn Euro dafür zu bezahlen oder nicht?' 'Natürlich', erklärt der Anwalt, 'die Kundin muss den Schaden bezahlen'. 'Dann muss ich Ihnen allerdings sagen: Die Kundin war Ihre Frau und der Hund gehört Ihnen!'.
'Na schön', meint der Anwalt. 'Sie bekommen Ihre zehn Euro.' Strahlend prahlt der Metzger am nächsten Tag bei seinen Kunden, wie er mit dem Anwalt fertig geworden sei. Zwei Tage später bekommt er vom Anwalt eine Rechnung über 50 Euro für geleistete Rechtsauskunft.”