Über Probleme zur Höhe der Anwaltsrechnungen wird leidensvoll diskutiert, - zuletzt besonders eingehend in der JUVE-Zeitschrift ”Rechtsmarkt”. Das Problem ist aber nicht neu und schon längst in die „Juristenwitze” eingegangen. So zum Beispiel:
„Ein Unternehmer bekommt von seinem Anwalt eine gepfefferte Rechnung. Der aufgebrachte Unternehmer verlangt, die 'Kostennote' genau zu spezifizieren. Die Antwort: 'Ganz einfach. Die Rechnung setzt sich zusammen aus dem Honorar für eine Stunde Beratung und dem Honorar für 30 Jahre Berufserfahrung.' ”