Die Sorgen dazu, wie lange es dauert, bis Sachverständige in Gerichtsverfahren ein Gutachten erstellen, sind leidensvoll bekannt. Ein neues Beispiel zu Verfahren beim Amtsgericht München:
Ein Anwalt beklagte sich beim Gericht, dass der vom Gericht bestellte Sachverständige nach 1 1/2 Jahren erneut eine Verzögerung ankündigte und erkundigte sich in der Zeit der Olympiade, „ob das Gericht beabsichtigt, durch weitere Duldung dem Sachverständigen zu ermöglichen, einen olympischen Rekord in Langsamkeit aufzustellen”.
Die Antwort des Gerichts:
„In richterlichem Auftrag wird mitgeteilt, dass die Dauer des Gutachtens weit von jeglichen Medaillenrängen in der Disziplin 'Langsamkeit' entfernt ist. Der derzeitige Rekord in diesem Referat liegt bei knapp zwei Jahren mit drei Ordnungsgeldbeschlüssen.”
Quelle: Oktober-Mitteilungen des Münchener Anwaltvereins.