Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat - lang ersehnt - heute entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten auf der Grundlage einer DDR-Gewerbeerlaubnis auch für die alten Bundesländer nicht untersagt werden darf. Az.: 4 K 3230/06 u.a. (insgesamt acht Fälle).
Rechtsgrundlage ist Artikel 19 des Einigungsvertrages.