Marit Hansen vom Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein im FOCUS von morgen auf Seite 14:
„Google erfasst Bilder von Häusern, Gärten und Straßen, die Rückschlüsse auf Wohnumfeld, Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit und Diebstahlsmöglichkeiten zulassen und sich überdies leicht mit Namen und Adresse der Bewohner verknüpfen lassen. Das sind schutzwürdige, personenbezogene Daten, die Google laut Bundesdatenschutzgesetz nur mit Zustimmung der Betroffenen veröffentlichen darf.”
Anmerkungen: Thilo Weichert, Leiter dieses Landeszentrums für Datenschutz, beurteilt auch ausdrücklich die Datenerhebung als rechtswidrig. Siehe „diepresse.com/home/techscience/internet/google/419632/index.do vom 3. Oktober.
Das Thema wird schon seit langem diskutiert, - auch ganz unabhängig von Google. Am 9. Oktober 2003, also vor fünf Jahren, und beisielsweise ebenso am 11. Dezember 2003 und am 9. Juni 2006 haben wir an dieser Stelle (vgl. unser Archiv) Rechtsprechung aufgeführt.