Wer einen Verdächtigen an den virtuellen Pranger stellt, muss recht schnell sogar immateriellen Schaden ausgleichen; - selbst der Staat, wenn beispielsweise die Polizei ein Forum einrichtet.
Die Haftung ergibt sich - gar nicht so überraschend - aus Urteil Az.: 16 U 2/07.
Die Polizei hatte im entschiedenen Fall unverhältnismäßig und damit rechtswidrig in die Persönlichkeitsrechte eines Verdächtigen eingegriffen. Das Internetforum diente zum einen dazu, die Tat aufzuklären, indem Personen Hinweise geben konnten. Es sollte zum anderen „ein Podium bieten, auf dem die Bürger ihre Meinung zu dem Verbrechen äußern können”. Schon die Möglichkeit, Hinweise zum Tatverdächtigen zu geben, verletzte unverhältnismäßig die Persönlichkeitsrechte des Verdächtigen:
Jedermann konnte die - zutreffenden oder unsachlichen - Hinweise über das Internet abrufen. So kam das Forum „einer Auslage der Ermittlungsakte im Gasthof gleich”.