Vor einer Woche haben wir über einen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 15. Juli Az.: 27 0 759/08 berichtet, der einen für Charlotte Casiraghi gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen hatte. Auf eine Beschwerde hin hat dasselbe Gericht seine Entscheidung in einem Beschluss vom 31. Juli, Az. 27 0 759/08, korrigiert und ohne mündliche Verhandlung die beantragte einstweilige Verfügung erlassen.
Auffällig ist an dem zweiten, dem korrigierenden Beschluss vor allem, dass sich das Gericht nicht bemüht, zu erklären, warum seine eigene Argumentation in den Gründen des ersten Beschlusses unrichtig sein soll.
Das Gericht verweist im zweiten Beschluss lediglich auf die Antragsschrift und einen weiteren Schriftsatz der Antragstellerin. Die in der Antragsschrift vorgetragene Begründung hat das LG Berlin jedoch in seinem ersten Beschluss am 15. Juli widerlegt. Die aus einem (sic!) Satz bestehenden „Gründe” des zweiten Beschlusses (vom 31. Juli) verlieren kein Wort zur widerlegenden Begründung des ersten Beschlusses. Der zweite Schriftsatz, den das LG Berlin in dem einen Satz „Gründe” noch nennt, wiederholt de facto nur die Antragsschrift.
Dabei stand im nicht zu übersehenden Brennpunkt der Auseinandersetzung als erstes, ob - wie es in den Schriftsätzen der Antragstellerin im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur schlagwortartig heißt - „die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung erkennen lässt”.
Es bewahrheitet sich, was im Schrifttum seit langem und immer noch stärker beklagt wird: „Der Anwalt wird dem Mandanten kaum je zuverlässig sagen können, wie das Gericht entscheiden wird” (Vorsitzender Richter a. D. Prof. Seitz in NJW 2000, 118 ff.). Und beispielsweise bereits Lerche in Universitas 1990, 670 ff.: Im Presserecht versetzt die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten „jeden Rechtsberater deutscher Medienunternehmen in die Zwangsrolle eines Hellsehers, eine verzweifelte Rolle”.
Wie soll da der gewissenhafte Journalist überhaupt noch ohne „Schere im Kopf” arbeiten können?